Geborgenheit und Freiheit

Betreuungsleitbild

Leitbild

Getreu unserem Motto „ Geborgenheit und Freiheit“ ermöglichen wir in unserer Einrichtung Menschen mit seelischen Beeinträchtigungen ein selbstbestimmtes Leben innerhalb eines geschützten Rahmens.

Durch unser interdisziplinäres Team ist eine ganzheitliche Betrachtung des Menschen in jedem Lebensbereich gegeben, die Basis unserer Arbeit liegt im Inklusionsgrundsätze-gesetz des Landes NRW sowie der UN -Behindertenrechtskonvention begründet.

Die des Menschen innewohnende Würde, seine individuelle Autonomie, einschließlich der Freiheit, eigene Entscheidungen zu treffen, sowie seine Unabhängigkeit und die volle, wirksame und gleichberechtigte Teilhabe an der Gesellschaft und die Einbeziehung in die Gesellschaft sind unverrückbare Grundsätze unserer Arbeitsethik.

Die Gewaltprävention und das schnell, wirksame und nachhaltige Reagieren auf Gewaltsituationen soll jegliche Verletzung der Würde und das Rechtes auf körperliche und seelische Unversehrtheit unserer Nutzenden und Mitarbeitenden verhindern helfen.

So kommt eine Einschränkung des Grundrechtes auf persönliche Freiheit und Unversehrtheit für uns nur in Frage, wenn die Einsicht – und Entscheidungsfähigkeit eines Nutzenden durch seine seelische Beeinträchtigung so eingeschränkt wurde, dass dieser eine Gefahr für sich oder andere Menschen darstellt. Hier treten dann die jeweils geltenden öffentlichen und zivilrechtlichen Gesetzesregelungen in Kraft.

Wir nehmen jeden Menschen unabhängig des Geschlechtes, des Glaubens oder der Hautfarbe mit seiner individuellen seelischen Beeinträchtigung vorurteilsfrei an und begleiten diesen auch in schwierigen Situationen und bei herausforderndem Verhalten, ohne ihn aufzugeben.

Entsprechend ihres individuellen Hilfebedarfs können Menschen mit seelischen Beeinträchtigungen ein vorübergehendes oder längerfristiges Zuhause in unserer Einrichtung finden.

Alle sozialpädagogischen, pflegerischen und lebenspraktischen Hilfestellungen folgen daher dem Grundsatz, an die jeweils vorhandenen Bedürfnisse, Fähigkeiten und biografischen Prägungen der Nutzenden anzuknüpfen und diese dabei zu unterstützen, dass ein selbständiges Leben (wieder) möglich ist.

Unsere Arbeit basiert auf drei Säulen, um dem Menschen mit seelischer Behinderung die Handlungsfähigkeit im Alltag, gesellschaftliche Teilhabe und  Lebensqualität (wieder) zu ermöglichen.

Wohnen

– Leben in einer von fünf Wohngruppen, deren Aufgaben und Förderschwerpunkte individuell auf den einzelnen Menschen abgestimmt sind

– Gemeinschaft erleben durch gemeinsame Mahlzeiten und Angebote

– Wertvolles Mitglied einer Gemeinschaft sein, in der sich alle Mitglieder mit ihren Fähigkeiten einbringen

– Teilnahme an Festen und Feiern innerhalb der Hausgemeinschaft um Bräuche und Traditionen zu erhalten.

 

Tagesstruktur

– Einbindung in interne und externe Arbeitsangebote auf einem geschützten Arbeitsmarkt um das Recht auf Teilhabe am Arbeitsleben wahrzunehmen, sich als partizipierend und produktiv erleben, beruflich weiter zu entwickeln und

– Ergotherapeutische Einzel- und Gruppenangebote zur Förderung der Alltagskompetenz, körperlicher Fitness, sinnvoller Gestaltung der Freizeit, sowohl intern als auch extern und interaktioneller Fähigkeiten

Ambulant betreutes Wohnen

– Selbstbestimmtes Leben, mit der individuell notwendigen und gewünschten professionellen Unterstützung in einer eigenen Wohnung.

– 24 Stunden tägliche Erreichbarkeit der Mitarbeitenden

– Mögliche Anbindung an die Tagesstruktur und die Aktivitäten innerhalb der Hausgemeinschaft der Wohneinrichtung

Darüber hinaus verpflichten wir uns als gut geschultes und multiprofessionelles Team schon bei Eintritt in unser Haus durch eine Selbstverpflichtungserklärung gemäß unseres Gewaltschutzkonzepts die Privat- und Intimsphäre unserer Nutzenden zu beachten und zu bewahren.

Jederzeit haben unsere Nutzenden die Gelegenheit sich bei Unstimmigkeiten oder bei dem Gefühl, nicht angemessen behandelt zu werden, zu beschweren. Hierzu ist ein „ Kummerkasten“ installiert, auch sind die Telefonnummern der Aufsichtsbehörde und des LVRs öffentlich angebracht, sowie auch die Adresse der Monitoring- und Beschwerdestelle des Kreises Kleve.

Großen Wert legen wir darüber hinaus auf die Mitbestimmung unserer Nutzenden. Als Interessenvertretung kommt der von den Nutzenden demokratisch gewählte Beirat einmal monatlich zusammen um Fragen der Wohn- und Lebensgestaltung im Haus Karin zu besprechen und eventuelle Konflikte zu lösen.

Unsere Mitarbeitenden sind eine unserer wertvollsten Ressourcen. Regelmäßige Fort- und Weiterbildungen werden angeboten um die Kompetenzen der Mitarbeitenden fachlich und persönlich zu schulen.

Ein respektvoller und wertschätzender Umgang untereinander ist selbstverständlich und soll auch eine Vorbildwirkung auf die allgemeine Umgangs- und Lebenskultur in unserer Einrichtung haben.

Die besondere Wohnform Haus Karin fühlt sich dem gesetzlich geforderten Qualitätsmanagementsystem verpflichtet. Dazu ist die Stelle eines*r Qualitätsbeauftragten eingerichtet worden.

Qualitätsmanagement bedeutet für uns, eine regelmäßige Überprüfung unserer Leistungsstandards in allen Bereichen unserer besonderen Wohnform.

Dabei ist unser Grundsatz, dass sich die Qualität unserer Arbeit neben den fachlichen Standards und rechtlichen Rahmenbedingungen vor allem auch an der Zufriedenheit der Nutzenden  messen lassen muss und somit in einem ständigen Prozess der Weiterentwicklung steht.

Unsere Öffentlichkeitsarbeit soll neben der Darstellung unserer Betreuungsdienstleistungen auch dem Abbau von Vorurteilen und Stigmatisierungen gegenüber seelisch beeinträchtigten Menschen dienen. Über unsere Homepage im Internet und Informationsflyern kann sich jeder Interessierte über unsere Arbeitsweise informieren.

Außerdem ist Haus Karin aktives Mitglied des Verbundes Teilhabe und Behandlung im Kreis Kleve, wo regelmäßig ein Austausch mit anderen Anbieter der Eingliederungshilfe für Menschen mit seelischen Beeinträchtigungen erfolgen.